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Wohngebäudeversicherung vergleichen

Ein Hausbrand oder Leitungswasserschaden kann die Existenz kosten. Für Eigentümer ist die Wohngebäudeversicherung faktisch unverzichtbar – und oft Bedingung der Baufinanzierung.

Stand: Juli 2026 · unabhängig recherchiert

Das eigene Haus ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Ein Feuer, ein Sturm oder ein geplatztes Rohr kann diesen Wert in kurzer Zeit zerstören. Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude selbst ab und ist deshalb für jeden Eigentümer praktisch Pflicht – Banken verlangen sie in der Regel sogar als Voraussetzung für die Baufinanzierung.

Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt

Versichert ist das Gebäude selbst samt fest verbundener Bestandteile: Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, Leitungen, Heizungsanlage und fest verbaute Sanitärobjekte. Beweglicher Hausrat gehört dagegen in die Hausratversicherung.

Die Grunddeckung umfasst drei Gefahren: Feuer (Brand, Blitz, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden) sowie Sturm und Hagel. Leitungswasserschäden sind statistisch die häufigsten – ein guter Tarif schließt auch Ableitungsrohre und Frost mit ein.

Gleitender Neuwert und Wert 1914

Damit im Schadenfall der volle Wiederaufbau bezahlt wird, arbeiten die meisten Tarife mit dem gleitenden Neuwert. Grundlage ist der fiktive Baupreis von 1914, der über einen jährlich angepassten Baupreisindex auf das heutige Niveau hochgerechnet wird.

Der Vorteil: Der Versicherungsschutz wächst automatisch mit den Baukosten mit, und bei korrekt ermitteltem Wert 1914 gibt es einen Unterversicherungsverzicht – Du bekommst den vollen Wiederaufbau bezahlt, auch wenn die Baukosten gestiegen sind.

Elementarschutz wird immer wichtiger

Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Angesichts zunehmender Wetterextreme ist der Zusatzbaustein Elementarschutz heute für fast jedes Gebäude empfehlenswert – auch abseits von Flüssen, da Starkregen überall auftreten kann.

Die Politik diskutiert eine Pflicht zur Elementarversicherung. Unabhängig davon gilt: Wer heute ohne Elementarschutz versichert ist, trägt das steigende Naturgefahren-Risiko allein.

Worauf Du beim Vergleich achten musst

Wichtig sind der Einschluss grober Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre und Frost bei Leitungswasser, Überspannungsschäden durch Blitz, die Absicherung von Photovoltaik-Anlagen und Nebengebäuden sowie eine Entschädigung für Mietausfall, falls das Objekt vermietet ist.

Prüfe außerdem, ob der Elementarbaustein ohne hohe Selbstbeteiligung erhältlich ist und ob Schäden durch Rückstau und Schneedruck mitgedeckt sind. Der günstigste Tarif ist selten der mit den besten Bedingungen.

Grunddeckung und Zusatzbausteine im Überblick

Gefahr / BausteinIn Grunddeckung?
Feuer, Blitz, ExplosionJa
Leitungswasser, RohrbruchJa
Sturm und HagelJa
Überschwemmung, StarkregenNein – Elementarbaustein
Rückstau, Erdrutsch, SchneedruckNein – Elementarbaustein
Photovoltaik-AnlageMeist optional

Vereinfachte Übersicht, Stand 2026. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude und fest verbundene Teile (Mauern, Dach, Leitungen). Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Inventar wie Möbel, Elektronik und Kleidung. Eigentümer brauchen in der Regel beides.

Was bedeutet „gleitender Neuwert" und „Wert 1914"?

Der Versicherungswert wird auf Basis des fiktiven Baupreises von 1914 ermittelt und jährlich über einen Baupreisindex auf das heutige Niveau hochgerechnet. So wächst der Schutz mit den Baukosten mit und schützt vor Unterversicherung.

Ist Elementarschutz sinnvoll?

Ja, für fast jedes Gebäude. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind in der Grunddeckung nicht enthalten, treten aber wegen zunehmender Wetterextreme immer häufiger auf – auch abseits von Gewässern.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht, aber praktisch unverzichtbar – und Banken verlangen sie in der Regel als Voraussetzung für die Baufinanzierung, weil das Gebäude als Sicherheit dient.